Der Beschwerdegegner verlangt in seiner Beschwerde, dass die gemäss vorinstanzlichem Entscheid auferlegte Lärmmessung nach Betriebsaufnahme der Post-Zustellstelle bereits mit einer entsprechenden «Prognose» vor Baubeginn zu ersetzen, eventuell zu ergänzen sei. Er sei zwar zuversichtlich, dass die massgebenden Immissiongrenzwerte (IGW) eingehalten werden könnten, dennoch verlange er eine durch die Behörde begleitete Begutachtung des zu erwartenden Lärms vor Baubeginn. Er weist überdies darauf hin, dass "zurzeit nicht vorgesehen sei, den Postumschlag vollständig im Gebäudeinneren durchzuführen".