Wenn die Behörde bei freier, pflichtgemässer Beweiswürdigung zur Überzeugung gelangt, die vorhandenen Akten erlaubten die richtige und vollständige Feststellung des Sachverhalts oder die behauptete Tatsache sei für die Entscheidung der Streitsache nicht von Bedeutung, so kann sie auf das Erheben weiterer Beweise verzichten. Diese sogenannte antizipierte Beweiswürdigung verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht.10 Vorliegend hat die Gemeinde Saanen den Beweisantrag der Beschwerdeführerinnen 5 bis 8 zur Durchführung eines Augenscheins abgelehnt. Aufgrund einer antizipierten Beweiswürdigung kam sie in ihrem Bauentscheid zum Schluss, dass ihr die Verhältnisse