Die Gemeinde Saanen weist in ihrer Stellungnahme vom 5. Dezember 2016 darauf hin, dass auf die Durchführung einer Einspracheverhandlung bzw. auf die Durchführung eines Augenscheins durch sie als Baubewilligungsbehörde habe verzichtet werden können, da daraus "keine entscheidrelevanten Erkenntnisse" hätten gewonnen werden können.8