Nach Lehre und Rechtsprechung ist eine Person in schutzwürdigen Interessen berührt, wenn sie durch ein Bauvorhaben in höherem Mass als die Allgemeinheit betroffen ist und zum Streitgegenstand eine besondere Beziehungsnähe hat.7 Im vorliegenden Fall ist fraglich, ob die Beschwerdeführenden 2 und 3, deren Liegenschaft sich in Luftdistanz von ca. 160 m zum Bauvorhaben befindet, durch das Projekt unmittelbar in ihren schutzwürdigen Interessen betroffen und somit zur Einsprache beziehungsweise zur Beschwerde legitimiert sind. Die Beschwerdeführerinnen 5 bis 8 befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Bauparzelle.