Die Gemeinde Saanen verweist in ihrer Stellungnahme vom 5. Dezember 2016 auf den ausführlich begründeten Bauentscheid und bestreitet die Ausführungen in den Beschwerden. Sie beantragt die Bestätigung ihres Entscheids. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden sei die geplante Umnutzung nicht mit einem massiv erhöhten Verkehrsaufkommen verbunden. Eine Mehrbelastung sei nicht zu erwarten. Zudem wäre 2 Beschwerdeantwort vom 15. November 2016, Rz. 12, S. 5 3 Beschwerdeantwort, a.a.O., Rz. 13, S. 5 RA Nr. 110/2016/152 5