Auch habe die Vorinstanz zu Unrecht darauf verzichtet, einen Fachbericht Lärm bei der zuständigen kantonalen Stelle einzuholen. Zu den baubewilligungspflichtigen Änderungen einer Baute gehörten alle umweltschutzrelevanten Änderungen, namentlich wenn die Änderung des Betriebs eine Erhöhung der Immissionen zur Folge habe.