Bei dieser Gelegenheit hätten die Vorbehalte gegenüber dem geplanten Standort als Post- Zustellstelle vorgebracht werden können. Die bestehende Erschliessung genüge für das Vorhaben nicht, da diese zu einer wesentlichen und damit unzulässigen Mehrbelastung der K.________strasse als Erschliessungsstrasse führe. Im Übrigen sei die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet und im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens nicht geprüft worden. Auch habe die Vorinstanz zu Unrecht darauf verzichtet, einen Fachbericht Lärm bei der zuständigen kantonalen Stelle einzuholen.