Mit Beschwerde vom 21. Oktober 2016 beantragen auch die Beschwerdeführerinnen 5 bis 8 / Beschwerdegegnerinnen 2 bis 5 (nachfolgend Beschwerdeführerinnen 5 bis 8) die Aufhebung des Bauentscheids vom 22. September 2016 und dass dem Bauvorhaben die Baubewilligung zu verweigern sei. Sie machen insbesondere geltend, dass die Gemeinde zu Unrecht auf die Durchführung eines Augenscheins verzichtet habe. Bei dieser Gelegenheit hätten die Vorbehalte gegenüber dem geplanten Standort als Post- Zustellstelle vorgebracht werden können.