Mit Beschwerde vom 19. Oktober 2016 gelangte der Beschwerdegegner 1 / Beschwerdeführer 4 (nachfolgend Beschwerdegegner) an die BVE. Er beantragt die Aufhebung des Entscheids und die Rückweisung des Verfahrens an die Vorinstanz mit der Weisung, die Lärmmessung gemäss Ziff. III.3.3 des angefochtenen Entscheids bereits durch eine entsprechende Prognose vor Baubeginn zu ersetzen, eventuell zu ergänzen. Eventualiter sei vorab eine Lärmexpertise zu den zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens anzuordnen. Er wies zudem darauf hin, dass er die Vorinstanz während der laufenden Beschwerdefrist um Rücknahme des Bauentscheids gebeten habe.