2. Gegen diesen Entscheid gingen mehrere Beschwerden bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Die Beschwerdeführenden 2 und 3 beantragen in ihrer Beschwerde vom 14. Oktober 2016 sinngemäss die Aufhebung des Bauentscheids vom 22. September 2016 und machen insbesondere geltend, dass das Vorhaben des Beschwerdegegners zu einer unzulässigen Mehrbelastung der K.________strasse führe. RA Nr. 110/2016/152 3