Die Umnutzung des kleinen Saales für Veranstaltungen der M.________ führt zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen, das anhand des Nutzungskonzepts der Beschwerdegegnerin24 eingegrenzt werden kann. Demnach findet der durch die Umnutzung verursachte Mehrverkehr anlässlich der Gottesdienste an Sonntagen für ca. 90 Mitglieder sowie maximal einmal pro Woche bei Abendveranstaltungen für ca. 30 Personen statt. Während Bürozeiten finden gemäss Nutzungskonzept im kleinen Saal keine Veranstaltungen statt.