Die Vorinstanz hat gestützt auf den Amtsbericht der Gemeinde festgehalten, dass die heutige Verkehrssituation sehr ruhig ist. Die gegenseitigen Vorwürfe der Parteien, dass Güterverkehr auf der Strasse statt auf dem Privatgelände abgewickelt werde, stehen nicht im Zusammenhang mit dem bestehenden Parkplatzdefizit, da der Güterverkehr nicht auf Parkplätze, sondern auf Zufahrten bzw. Zulieferungsbereiche angewiesen ist. Zusätzliche Parkplätze vermöchten daher an einer allfälligen unzulässigen Inanspruchnahme der Strasse bei Zulieferungen nichts zu ändern. Gegen diese kann, soweit sie ordnungswidrig ist, polizeilich vorgegangen werden.