Im Hinblick auf eine allfällige Verkehrsgefährdung ist zu ermitteln, ob der vorhandene Verkehr und der durch die Umnutzung entstehende zusätzliche Verkehr gesamthaft eine Verkehrsgefährdung ergeben. Das bestehende Parkplatzdefizit könnte relevant sein, wenn es bereits bisher zu erheblichem Suchverkehr führte und sich dieser mit der Zusatzbelastung durch die Umnutzung zu einer erheblichen Verkehrsgefährdung steigern würde. Dafür gibt es aber vorliegend keine Hinweise. Die Vorinstanz hat gestützt auf den Amtsbericht der Gemeinde festgehalten, dass die heutige Verkehrssituation sehr ruhig ist.