c) Die Beschwerdeführerin bestreitet, dass Hindernisse im Sinne von Art. 55 Abs. 1 BauV vorhanden seien. Sie ist der Ansicht, die Parkplätze könnten in Räumlichkeiten im Inneren des bestehenden Gebäudes angelegt werden. Weiter könnten Parkplätze auf den Wiesen nördlich und westlich der Liegenschaft der Beschwerdegegnerin erstellt werden. In einer Distanz von 100 m stehe zudem die Liegenschaft J.________ mit ca. 35 Parkplätzen zum Verkauf.