Die beantragte Nutzung für kirchliche Anlässe sowie für Seminare und ähnliche Veranstaltungen ist der Nutzungskategorie "Einkaufen, Freizeit, Kultur" zuzuordnen, da sie vergleichbare Wirkungen wie Freizeit- und Kulturanlässe verursacht. Für diese Nutzungsart lautet die Formel zur Berechnung des minimalen Parkplatzbedarfs (0.6 x Geschossfläche / 20).21 Bei dieser Berechnung entfällt ein Bedarf von 7 Parkplätzen auf den kleinen Saal. Die Umnutzung des kleinen Saales zeitigt also einen Zusatzbedarf von 4 Parkplätzen.