Die Verhältnisse erfordern die nachträgliche Anlage von privaten Abstellplätzen insbesondere dann, wenn der Parkplatzmangel zu Gefährdungen oder schwerwiegenden Behinderungen des Verkehrs führt.15 Dies ist hier nicht der Fall, wie unten (Erwägung 3d) gezeigt wird. Es ist zudem augenfällig, dass die Verhältnisse die nachträgliche Erstellung der fehlenden Abstellplätze nicht erlauben. Das Grundstück ist mit dem bestehenden Gebäude und den auf dem Plan16 verzeichneten Abstellplätzen vollständig überbaut. Selbst vor Eingängen zum Gebäude sind Abstellplätze verzeichnet, die nur ausserhalb der Geschäftszeiten benutzt werden können.