d) Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrem Baugesuch vom 2. Februar 2016 keine Veränderung der Anzahl zu erstellender Abstellplätze. Auf dem im Baubewilligungsverfahren eingereichten Plan "Grundriss EG Nutzungen"12 werden für den Gebäudeteil der Beschwerdegegnerin wiederum nur 60 Parkplätze ausgewiesen. Eine 11 Vgl. Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013,