Mit der Bewilligung vom 25. Mai 2011 seien beim Gebäudeteil der Beschwerdegegnerin 65 Parkplätze bewilligt worden, wovon sich 12 vor den Zugängen befanden. Der Parkplatzbedarf für Motorfahrzeuge sei demnach zu einem erheblichen Teil untergedeckt. Im damaligen Beschwerdeverfahren betreffend Umnutzung des grossen und des kleinen Saales im Obergeschoss hatte die Bauherrschaft per 17. Februar 2015 revidierte Pläne eingereicht, in denen die Parkplatzzahl gegenüber den am 25. Mai 2011 bewilligten Plänen sogar noch vermindert war. Ausgewiesen waren 60 Parkplätze, wovon 48 gewöhnliche, 4 behindertengerecht ausgestaltete sowie 8 Wochenendparkplätze, die vor Eingängen liegen.