4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet8, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz hält mit Stellungnahme vom 28. Oktober 2016 am angefochtenen Entscheid fest und beantragt die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Unterseen verzichtet mit Schreiben vom 31. Oktober 2016 auf eine Stellungnahme. Die Beschwerdegegnerin schliesst mit Beschwerdeantwort vom 8. November 2016 auf Abweisung der Beschwerde. Auf Ersuchen des Rechtsamtes hin teilte die Beschwerdegegnerin mit, dass der kleine Saal im Obergeschoss eine Fläche von 247,9 m2 aufweise.