Für Anlässe unter der Woche wird die Teilnehmerzahl auf 50 beschränkt. - Am Sonntagmorgen ist ein Parkdienst aufzubieten, welcher das falsche Parkieren von Teilnehmern des Gottesdienstes verhindert. - Gottesdienste dürfen nur durchgeführt werden, wenn in unmittelbarer Nähe des Grundstücks der Bauherrschaft genügend Autoabstellplätze mit Zustimmung der Eigentümer für die entsprechenden Zeiten zur Verfügung gestellt werden können." Die Einsprache wies es ab.