Mit Gesamtbauentscheid vom 30. September 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli dem Vorhaben die Baubewilligung. Es befreite die Beschwerdegegnerin von der Pflicht zur Erstellung der fehlenden drei Autoabstellplätze und der fehlenden zwei Zweiradabstellplätze. Als Auflagen hielt es u.a. fest: "- Das Nutzungskonzept für kirchliche Anlässe gemäss Schreiben der Bauherrschaft vom 10. August 2016 gilt als integrierender Bestandteil dieses Bauentscheids. - Für Anlässe unter der Woche wird die Teilnehmerzahl auf 50 beschränkt.