Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Auf Aufforderung des Regierungsstatthalteramtes hin reichte die Beschwerdegegnerin ein Nutzungskonzept betreffend die geplanten kirchlichen Anlässe ein. In diesem wurde das Baugesuch wie folgt präzisiert: "1.1 Hauptsächlicher Inhalt der kirchlichen Nutzung ist das Abhalten von Gottesdiensten der M.________, jeweils am Sonntag von 09.30 bis 11.30 Uhr. Die M.________ hat aktuell 90 Mitglieder.