gut. Zur Begründung hielt sie fest, das Bauvorhaben sei nicht genügend konkretisiert. Der Mehrbedarf an Parkplätzen sei nicht gedeckt, und die vorgesehenen Standorte für Fahrräder und Motorfahrräder seien ungeeignet. Die BVE erteilte dem Bauvorhaben den Bauabschlag und hob die gastgewerbliche Betriebsbewilligung E auf. Sie bestätigte die Bewilligung der nicht umstrittenen Fassaden- und Grundrissänderungen. Dieser Entscheid erwuchs in Rechtskraft.