Das Obergeschoss des Gebäudes der Beschwerdegegnerin umfasst nebst anderen Räumlichkeiten einen grossen Raum bzw. Saal in der Nordostecke und einen kleinen Saal in der Mitte des Obergeschosses. Am 23. September 2014 reichte die Beschwerdegegnerin ein Baugesuch ein für die "Änderung der Nutzung des grossen und kleinen Saales sowie [des] Mehrzweckraums gemäss Plan im OG zur Durchführung von Anlässen jeglicher Art mit Alkoholausschank für Firmen, Vereine und Privatpersonen. Ebenso Nutzung als Büro, Schulungs- und Sitzungsräume, Gewerberäume im Gewerbeund Dienstleistungsbereich."