drei Wohnungen. Die Parzelle liegt in der Überbauungsordnung (ÜO) H.________.1 Das Gewerbegebäude ist in zwei Baurechte aufgeteilt (Unterseen Grundbuchblatt Nr. E.________ BR und Nr. F.________ BR / mit Unterbaurecht Nr. G.________). Der Beschwerdegegnerin gehört der Gebäudeteil auf dem Grundstück Nr. E.________ BR. Dieses ist bebaut mit einem Wohn- und Gewerbegebäude ( I.________ 4, 4a und 4b), wofür 65 Abstellplätze für Fahrzeuge bewilligt wurden.2