1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Köniz vom 13. September 2016 wird bestätigt. 2. Die Beschwerdeführerin hat Verfahrenskosten von Fr. 1'000.– zu bezahlen. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Gemeinde Köniz hat der Beschwerdeführerin Parteikosten im Betrag von Fr. 1'260.– (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. 4. Die Beschwerdeführerin hat den Beschwerdegegnern Parteikosten im Betrag von Fr. 3'099.30 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen.