Baugesuch16 werde die Fassadenfarbe hellgrau angegeben. Diese Angabe sei massgebend. Weiter habe die interne Zirkulation ergeben, dass weder die Planungsabteilung noch die Bau- und Planungskommission oder die Baubewilligungsbehörde den hellgrauen Farbton als quartierunverträglich beurteilt habe. Der Farbton sei unbedenklich.