Die Gemeinde Köniz hat vorliegend die kommunale Bau- und Planungskommission (BPK) beigezogen. Bei der BPK handelt es sich um eine Fachkommission zu Begutachtung von Planungs- und Bauvorhaben hinsichtlich des Ortsbild- und Landschaftsschutzes (Art. 102 Abs. 1 GBR i.V.m. Art. 3 Reglement BPK14). Sie verfügt damit über das notwendige Fachwissen, um das Bauvorhaben auf seine Verträglichkeit mit dem Orts- und Landschaftsbild zu beurteilen.15