1. Die Beschwerdegegner reichten am 20. April 2016 bei der Gemeinde Köniz ein Baugesuch ein für die Hälfte des Doppeleinfamilienhauses der Beschwerdegegnerin 2 auf Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. F.________. Erdgeschoss und Dachgeschoss sollen zurückgebaut und danach mit einer neuen Lukarne, veränderter Dachschräge und neuen Fenstern wiederaufgebaut werden. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W, Bauklasse I. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin als Eigentümerin der anderen Hälfte des Doppeleinfamilienhauses Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 13. September 2016 erteilte die Gemeinde Köniz den Beschwerdegegnern die Baubewilligung.