4.1.1 des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 7. September 2016 wird von Amtes wegen wie folgt ergänzt: "Die Baubewilligung gemäss dem Baugesuch vom 17. Juni 2015 (inklusive das Schreiben mit den Betriebsdaten vom 18. August 2015 sowie der Präzisierung in den Schreiben vom 6. November 2015 und 9. November 2016, wonach in der akustischen Nachtzeit nur in seltenen Fällen minimaler Warenumschlag im Zusammenhang mit der Ernte anfällt) mit dem Verzicht auf das Erstellen von 2 Autoabstellplätzen vom 22. April 2016 und den vom Regierungsstatthalteramt Bern-