l) Zusammengefasst hat das beco als für die Beurteilung des Lärms zuständige Fachbehörde nachvollziehbar und überzeugend aufgezeigt, dass der Planungswert auch dann eingehalten ist, wenn alle 12 landwirtschaftlichen Fahrzeuge und 5 Autos während 365 Tagen im Jahr ausschliesslich während der akustischen Nachtzeit auf den projektierten Platz zu- und wegfahren. Neben der Anzahl Fahrzeuge und Betriebstage sind auch die Dauer einer Fahrzeugbewegung sowie die Pegelkorrekturen grosszügig gewählt worden. Das beco ist damit zuungunsten der Beschwerdegegnerin von einem worst case ausgegangen und dennoch ist der Planungswert eingehalten.