Dabei ist zu beachten, dass in der Berechnung immer noch erhebliche Reserven vorhanden sind. So hat das beco bei den Fahrzeugbewegungen bereits einen Korrekturpegel K1 von 5 dB(A) gewählt, weil Warenumschlag nicht ausgeschlossen werden kann. Wird der Warenumschlag jedoch separat berechnet, so ist für den Korrekturpegel K1 0 dB(A) einzusetzen, so dass für die Fahrzeugbewegungen ein Schallpegel von 48.2 dB(A) resultiert. In diesem Fall würde die Gesamtlärmbelastung auch mit einem täglichen Warenumschlag von 60 Minuten pro Nacht den Planungswert einhalten.