Ein laufender Motor emittiere kaum impulshaltige Geräusche, weshalb für den Strassenverkehr zugelassene gut unterhaltene Fahrzeuge nur wenig impulshaltige Geräusche emittierten. Die impulshaltigen Geräusche bestünden im Anlassen und Ausschalten des Motors und im Öffnen und Schliessen von Fahrzeugtüren. Es sei ein Pegelzuschlag K3 von 2 dB(A) gewählt worden.