g) Die Beschwerdeführenden rügen pauschal und ohne nähere Begründung, das beco habe die Pegelkorrekturen K2 und K3 falsch bestimmt. Das beco erläutert, mit der Pegelkorrektur K2 werde die Tonhaltigkeit berücksichtigt. Fahrzeuge emittierten ein breitbandiges Geräusch, welches keinen spezifischen Tonanteil aufweise. Es sei daher für K2 ein Wert von 0 dB(A) eingesetzt worden. Die Pegelkorrektur K3 berücksichtige die Impulshaltigkeit. Ein laufender Motor emittiere kaum impulshaltige Geräusche, weshalb für den Strassenverkehr zugelassene gut unterhaltene Fahrzeuge nur wenig impulshaltige Geräusche emittierten.