f) Das beco hat die Dauer einer Fahrzeugbewegung mit 5 Minuten angenommen, wobei eine Fahrzeugbewegung in einem Wegfahren vom Abstellplatz auf das öffentliche Strassennetz und einem Zurückkehren auf den Abstellplatz besteht. Die vom beco angenommene Dauer von 5 Minuten für eine Zu- und Wegfahrt ist nicht nur plausibel, sondern erscheint angesichts der kurzen Anfahrt von der J.________strasse auf den geplanten Abstellplatz sogar als eher grosszügig. Daran ändert auch das Vorbringen der Beschwerdeführenden nichts, moderne landwirtschaftliche Fahrzeuge benötigten für das Aufstarten der elektronischen Systeme mehr Zeit.