d) Die Beschwerdegegnerin verfügt über 12 selbstfahrende Fahrzeuge, bestehend aus 7 Traktoren, 3 Mähdrescher und 2 Maishäcksler. Sie bringt vor, das Verkehrsaufkommen werde eher tief sein, da der Lagerplatz nur als temporärer Abstellplatz diene und noch diverse überdachte Abstellmöglichkeiten zur Verfügung stünden. Im Normalfall würden einzelne Fahrzeuge über Nacht abgestellt und am Morgen wieder weggefahren. Maschinen oder Aufbauten würden über längere Zeit dort stehen und bei Bedarf abgeholt.17