das Rechtsamt beim Amt für Berner Wirtschaft (beco), Immissionsschutz, einen Fachbericht zum Lärmschutz ein. Zudem zog es die Archivakten RA Nr. 110/2014/86 und 110/2014/99 zum Verfahren bei. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Fachbericht des beco zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. 4. Auf die Rechtsschriften, den Fachbericht des beco sowie die Vorakten und Archivakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen