Die Parzellen liegen in der Arbeitszone A3 und im Gewässerschutzbereich B. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Während des Baubewilligungsverfahrens änderte die Beschwerdegegnerin das Projekt dahingehend, dass sie auf zwei Abstellplätze für Personenwagen verzichtete. Mit Gesamtentscheid vom 7. September 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung.