3. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat den Beschwerdeführenden eine Parteikostenentschädigung von Fr. 914.35 (inkl. Mehrwertsteuer) und der Beschwerdegegnerin eine Parteikostenentschädigung von Fr. 881.80 (inkl. Mehrwertsteuer) zu bezahlen. RA Nr. 110/2016/145 19 IV. Eröffnung