- Zwischen 19.00 – 22.00 Uhr dürfen sich maximal vier Hunde gleichzeitig im Aussenbereich aufhalten. - Zwischen 22:00 – 07.00 Uhr sind sämtliche Hunde in geeigneten, genügend schallgedämmten Innenräumen zu halten. - Einzelne lärmintensive Hunde müssen, unter Einhaltung der Tierschutzvorschriften, auch tagsüber mehrheitlich im Innern untergebracht werden. Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern- Mittelland vom 1. September 2016 bestätigt und die Beschwerde insoweit abgewiesen.