Nebenbestimmungen: - Es dürfen sich maximal zehn Hunde gleichzeitig auf dem Grundstück Rubigen Gbbl.-Nr. F.________ aufhalten, davon maximal acht gewerbsmässig betreute. - Hunde, die sich im Aussenbereich aufhalten, müssen geeignet beaufsichtigt werden, so dass ein Eingreifen zeitverzugslos erfolgen kann. - Zwischen 07.00 – 19.00 Uhr dürfen sich maximal sechs Hunde gleichzeitig im Aussenbereich aufhalten. - Zwischen 19.00 – 22.00 Uhr dürfen sich maximal vier Hunde gleichzeitig im Aussenbereich aufhalten.