Da die sich draussen aufhaltenden Hunde relevant sind, wirkt sich eine geringfügige Erhöhung der Gesamtzahl der Hunde für die Nachbarn nicht negativ aus, wenn sich die Zahl der Hunde im Aussenbereich nicht erhöht. Wenn sich – wie von der Beschwerdegegnerin vorgeschlagen – von 07.00 bis 19.00 Uhr nur maximal sechs Hunde gleichzeitig draussen aufhalten dürfen und in der Abendzeit von 19.00 bis 22.00 Uhr maximal vier Hunde, führt dies zu deutlich weniger Lärmimmissionen, als wenn sich im ganzen Zeitraum bis acht Hunde draussen aufhalten.