eine wirksame Lärmbegrenzungsmassnahme bei einer grösseren Anzahl Hunde. Darauf weisen auch die Fachstelle in ihrem Bericht und das BAFU in seiner Vollzugshilfe hin.23 Hinsichtlich der Lärmimmissionen in der Nachbarschaft ist der allfällige Lärm der sich draussen aufhaltenden Hunde massgebend. Emissionen der Hunde, die sich im Gebäude der Beschwerdegegnerin befinden, sind für die Nachbarn kaum wahrnehmbar. Da die sich draussen aufhaltenden Hunde relevant sind, wirkt sich eine geringfügige Erhöhung der Gesamtzahl der Hunde für die Nachbarn nicht negativ aus, wenn sich die Zahl der Hunde im Aussenbereich nicht erhöht.