Die Schlussfolgerung der Fachstelle, bei maximal acht Hunden gleichzeitig würden höchstens geringfügige Störungen in der am stärksten von den Immissionen betroffenen Anwohnerschaft generiert, überzeugt daher. Die Fachstelle legte allerdings der Maximalzahl von acht Hunden die Tatsache zu Grunde, dass sich zwischen 07.00 Uhr und 22.00 Uhr alle Hunde gleichzeitig draussen aufhalten können, sofern der Auslauf überwacht wird. Eine Begrenzung von Lärmemissionen durch Hunde kann aber nicht nur durch Festlegung einer maximalen Gesamtzahl der Tiere erfolgen, sondern beispielsweise auch durch einen zeitlich getrennten Auslauf.