f) Was die maximale Anzahl der Hunde betrifft, entspricht die Empfehlung der Fachstelle der Praxis der Berner Behörden, die von der Rechtsprechung mehrfach bestätigt wurde. Gemäss dieser Praxis sind in einer reinen Wohnzone, in der die Empfindlichkeitsstufe (ES) II gilt, höchstens drei ausgewachsene Hunde zonenkonform.18 Das Bundesgericht erachtet dies als richtig und hat diesen Massstab auch für die lärmschutzrechtliche Beurteilung übernommen.