Eine signifikante Lärmminderung würde sich erst ergeben, wenn sich massive Bauten zwischen dem Auslaufbereich und den Immissionspunkten befänden. Bei der akustischen Betrachtung werde von der maximal möglichen Anzahl Hunde ausgegangen. Dabei sei es unerheblich, ob es sich um fremde oder eigene Tiere handle, die betreut werden. Die Lärmbeurteilung sei bezogen auf die Gesamtanzahl der sich auf der Parzelle befindenden Hunde erfolgt. Bei maximal acht Hunden, die sich gleichzeitig auf der Parzelle aufhielten, werde unter Berücksichtigung des Betriebskonzeptes das Immissionsniveau als höchstens geringfügig eingestuft.