Nach einem weiteren Augenschein am 19. November 2016 hielt die Fachstelle in einer Stellungnahme vom 25. November 2016 fest, durch die Projektänderung betreffend Verzicht auf Nutzung des nordwestlichen Parzellenteils habe sich die Immissionsdistanz zu der Nachbarparzelle von etwa 15 m auf mindestens 21 m vergrössert. In akustischer Hinsicht sei aber dadurch mit keiner merklichen Minimierung der Lärmimmissionen zu rechnen. Der Betriebslärm gelange nach wie vor durch sogenannten Direktschall an die Immissionspunkte. Eine signifikante Lärmminderung würde sich erst ergeben, wenn sich massive Bauten zwischen dem Auslaufbereich und den Immissionspunkten befänden.