Auch bei einer pflichtgemässen Haltung der Hunde seien bei 19 Hunden mehr als höchstens geringfügige Störungen der Anwohner zu erwarten. Das zulässige Immissionsniveau könne gestützt auf das Betriebskonzept nur mit einer Reduktion der maximalen Anzahl zu betreuenden Hunde erreicht werden. Dies sei dann der Fall, wenn sich auf der Anlage gleichzeitig maximal acht Hunde aufhielten.