d) Die Fachstelle für Lärmakustik und Lasertechnik der Kantonspolizei hat am 13. April 2015 einen Augenschein auf dem Grundstück der Beschwerdegegnerin durchgeführt und in ihrem Bericht vom 23. April 2015 zum ursprünglichen Vorhaben, das heisst der gewerbsmässigen Betreuung von 19 Hunden, unter anderem Folgendes festgehalten: Die Art und Weise der Hundeobhut könne einen sehr grossen Einfluss auf die Lärmimmissionen haben. Die vorgesehene Beaufsichtigung der Hunde im Freien wirke sich lärmmindernd aus und biete Gewähr, dass übermässiges Bellen frühzeitig erkannt und geeignete Massnahmen zur Lärmminderung getroffen werden können. Ebenso