Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat für den sogenannten Alltagslärm, für den weder Belastungsgrenzwerte noch Beurteilungsmethoden festgelegt sind, eine Vollzugshilfe herausgegeben.17 Darin wird als Beispiel auch der durch die Hundehaltung verursachte Lärm sowie mögliche Lärmbegrenzungsmassnahmen genannt. Dazu gehören unter anderem die Begrenzung der Zahl der Hunde, eine harmonische Gruppenzusammensetzung, zeitlich getrennter Auslauf oder die räumliche Trennung der Tiere.